Das DFB-Sportgericht belegt Filip Kostic von Eintracht Frankfurt in dem üblichen Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen.
Vier Pokalspiele Sperre für Frankfurts Kostic :: DFB - Deutscher Fußball-Bund e.V.