Das DFB-Sportgericht belegt den FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro.
1050 Euro Geldstrafe für Bayern München II :: DFB - Deutscher Fußball-Bund e.V.