Nach den erneuten Beleidigungen gegen Mäzen Dietmar Hopp durch BVB-Zuschauer während des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 20. Dezember 2019 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die am 2. November 2018 gegen Borussia Dortmund ausgesprochene Bewährungsstrafe widerrufen.
Zudem wurde der Verein wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.
Sportgericht widerruft BVB-Bewährung :: DFB - Deutscher Fußball-Bund e.V.